Rechtsanwalt Michael Simon

Materialknappheit und Lieferengpässe

Wenn das Baumaterial fehlt und der Bau stillsteht

Nahezu jeder am Bau Beteiligte, sei es als Auftraggeber (AG) oder als Auftragnehmer (AN), ist von der derzeit herrschenden Knappheit an Baumaterial und den dadurch verursachten Lieferengpässen betroffen. Holz, Stahl und Kunststofferzeugnisse (Folien, Rohre, Isolierungen, Dämmplatten) sind hauptsächlich betroffen. Die Verknappung führt, wie üblich in einer Marktwirtschaft, zu Preisen, die teilweise schon über 50 % über dem Niveau des letzten Jahres liegen.

In der Woche vor Pfingsten erreichten mich immer wieder Anrufe meiner Mandanten:

  • Wie ist mit den erhöhten Preisen und eintretenden Verzögerungen der Fertigstellung umzugehen?
  • Welche Rechte haben Auftraggeber und Auftragnehmer? 

Weil diese Fragen so dringlich sind, geben sie mir den Anlass, Hintergründe, Antworten und Praxistipps in einem Leitfaden zusammenzustellen.

Dieser Leitfaden gibt neben den notwendigen Antworten für die laufenden Bauvorhaben auch verständliche Hinweise und effektive Anregungen für die Gestaltung zukünftiger Bauverträge.

Den Leitfaden finden Sie hier


Die VOB/B bleibt unverändert!

Das neue Bauvertragsrecht des BGB, dass seit dem 01.01.2018 in Kraft ist, kann durchaus erhebliche Auswirkungen auf die VOB/B in ihrer aktuellen Fassung haben. So wird in Fachkreisen diskutiert, ob die VOB/B-Regelungen zum Beispiel zur Vergütung bei Anordnungen durch den Auftraggeber (zusätzliche und/oder geänderte Leistungen) aufgrund der Neuregelungen im BGB noch wirksam sein können, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist.

Der DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen), der für die VOB zuständig ist, hat geprüft, ob die VOB/B wegen des neuen Bauvertragsrechts im BGB geändert werden muss. Er hat sich dagegen entschieden. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat jetzt den Beschluss vom 18.01.2018 veröffentlicht:

Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) hat, wie vom DVA-Vorstand ersucht, die VOB/B vor dem Hintergrund des am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auf Aktualisierungsbedarf geprüft. Der HAA fasst mehrheitlich den Beschluss, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen. 

Dem Beschluss liegen folgende Erwägungen zugrunde: 

Der HAA präferiert eine Weiterentwicklung der VOB/B, hält es jedoch für erforderlich, zunächst die aktuelle Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und die Rechtsprechung zu beobachten. Neuregelungen in der VOB/B wären zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht: Die Praxis müsste sich zeitgleich zum Inkrafttreten des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auch auf eine veränderte VOB/B einstellen, die erforderliche Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen wäre mangels gesicherter Auslegung des BGB-Bauvertrags jedoch nicht gewährleistet. 

Der HAA wird die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht, insbesondere unter AGB-rechtlichen Aspekten, verfolgen und daraus ggf. Veränderungsbedarf in der VOB/B ableiten.“

Dieser Beschluss bedeutet, dass die VOB/B auf absehbare Zeit nicht geändert wird. Eine relevante Anzahl von OLG- oder sogar BGH-Entscheidungen zur Auslegung der neuen BGB-Vorschriften dürfte frühestens in 3 - 5 Jahren vorliegen. Das gleiche gilt für Entscheidungen, die sich mit der Geltung der VOB/B unter dem neuen Bauvertragsrecht befassen. 

Ich werde Sie auf dieser Internetseite auf dem Laufenden halten und informieren, sobald es neue Entwicklungen hinsichtlich der VOB/B gibt.


Holen Sie den Lotsen an Bord, wenn der Wind von vorne kommt

Bauhandwerk und Baurecht - Meine Wurzeln und meine Leitlinie

Seit mehr als 30 Jahren bin ich im Bereich des Immobilienrechts tätig. Mein Fundament war und ist das Baurecht, so dass es nahelag, den Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu erwerben.

Meine Verbindung zum Bau ist entstanden und geprägt durch meinen Vater. Er war gelernter Maurer, später dann als Bauingenieur Hochbauleiter in einem mittelständischen Bauunternehmen in Hamburg. Als Kind durfte ich auf „seine“ Baustellen mitkommen. Ich konnte auf Leitern und über Gerüste klettern, immer mit dem Geruch frischen Mörtels in der Nase. Von ihm habe ich den Respekt vor dem Material und dem Werkzeug gelernt. Und ich konnte erfahren, wie viel Freude es auslöst, wenn man mit eigener Hände Arbeit ein Hand-Werk erschafft.

Diese Einblicke und die familiäre Verbindung zum Bauhandwerk machten dann für mich als Anwalt das Baurecht von Beginn an spannend. Es wurde zum Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Durch die Praxis vertiefte ich meine bautechnischen Kenntnisse laufend und verfüge heute soauch über ein weites Netzwerk auf diesem Feld. Nach inzwischen langjähriger Beschäftigung weiß ich, wie unerlässlich das Verständnis für Bautechnik, Bauphysik und Bauchemie für die fachgerechte Bearbeitung baurechtlicher Sachverhalte ist. So gehört es auch zu meiner Arbeit - wenn es notwendig und sinnvoll ist - auf die Baustelle zu gehen und zu schauen, worum es geht oder wie die Situation vor Ort aussieht.

Viele meiner Mandanten sind Handwerksunternehmen. Ich stehe in engem Kontakt zu Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. Dort leite ich Weiterbildungsseminare und halte Vorträge zu baurechtlichen Themen. Nicht zuletzt nehme ich auch immer wieder an Innungsversammlungen teil. Das führt insgesamt zu einem ausgeprägten Verständnis für die Belange und baurechtlichen Probleme der Handwerksbetriebe.

Die Praxis oder: Was alles schief gehen kann

Der Maler verwendet das ausgeschriebene Material für die Beschichtung von Balkonen. Nach geraumer Zeit gibt es Ablösungserscheinungen. Der Hersteller hat das Material zwischenzeitlich vom Markt genommen wegen gehäufter Monierungen. Wie muss der Handwerker gegenüber dem Auftraggeber und dem Hersteller vorgehen? Ist er überhaupt für die Ablösungen verantwortlich oder der Maurer, der die Balkonplatte neu geschüttet hat? Sind die notwendigen Bewegungsfugen vorhanden? Wurde die Feuchtigkeit im Untergrund vor der Beschichtung ausreichend geprüft?

Der Hersteller von Betonfertigteilen liefert im Auftrag des Rohbauers Decken und Wände und baut sie ein. Der Bauherr moniert die Qualität der Fertigteile und schlechten Einbau. Welche Qualität ist vereinbart? Darf der Lieferant nachbessern?

Der Auftraggeber streicht die zahlreichen zusätzlichen Stunden aus der Schlussrechnung des Handwerkers mit der Bemerkung, sie seien nicht beauftragt (und die Stundenzettel seien nicht vorgelegt und nicht unterschrieben worden). Auch die Untergrundvorbereitung wird gestrichen, weil sie angeblich nicht durchgeführt wurde. Zusatzarbeiten sollen auch nicht bezahlt werden mangels Auftrag; der Architekt sei für Zusatzaufträge nicht bevollmächtigt. Einheitspreise bei einzelnen Positionen seien zu reduzieren, weil erheblich mehr Massen angefallen sind. Wie sind die Argumente des Auftraggebers anhand der vertraglichen Vereinbarungen, der Bauprotokolle, des Schriftwechsels etc. zu bewerten? Welche Möglichkeiten geben das BGB und die VOB, die berechnete Vergütung durchzusetzen?

Der Auftraggeber rügt kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Mängel. Die Arbeiten wurden durch einen Subunternehmer des Handwerkers ausgeführt. Ist die Gewährleistung schon abgelaufen? Wie muss sich der Handwerker gegen die Mängelrüge des Auftraggebers verhalten? Wie muss er seine Rechte gegenüber dem Subunternehmer wahren?

Die Sanierungsarbeiten an einer Brücke werden unterbrochen. Durch die Verzögerung entstehen Mehrkosten beim Unternehmer. Die Unterbrechung führt zum Überschreiten der Fertigstellungsfrist. Daher macht der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend. Welche Ansprüche sind in welcher Höhe berechtigt? Wie können sie durchgesetzt werden?

Regelmäßig sinnvoll: Einigung statt Streit

Mein vorrangiger Ansatz ist, zunächst die Verständigung mit dem Auftraggeber zu suchen und eine interessengerechte Lösung für beide Parteien zu finden. Die dafür aufgewendete Energie ist in jedem Fall gut investiert. Denn: Ein Rechtsstreit dauert regelmäßig länger als ein Jahr, bei umfangreichen Sachverständigengutachten kann er sich sogar mehrere Jahre hinziehen. Das bedeutet auch immer einen zusätzlichen Zeiteinsatz des Handwerkers. Er muss sich mit Schriftsätzen befassen, dem Rechtsanwalt zuarbeiten (z.B. durch Heraussuchen von Unterlagen oder Fotos) und Gerichtstermine wahrnehmen. Das bindet in durchaus erheblichem Maße betriebswirtschaftliche Ressourcen. Auch wenn sich der Anspruch des Handwerkers am Ende durchsetzen lässt und er ein positives Urteil erstreitet, passiert es nicht selten, dass der Auftraggeber wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, das Urteil zu erfüllen. Der Handwerker geht also leer aus. Wäre eine schnelle außergerichtliche Einigung erzielt worden, hätte er wahrscheinlich sein Geld bekommen. Auch ein zügiges Ergebnis in einem Streit über Mängel ist vorteilhaft für den Handwerker. Er hat dann schnell Sicherheit hinsichtlich seiner Belastung aus der Gewährleistung und kann sich wieder seiner eigentlichen Geschäftstätigkeit zuwenden.

Die lange berufliche Erfahrung im Baurecht hat mich in die Lage versetzt, auch kreative Ideen zur Lösung eines Streits zu entwickeln. Dabei unterstützen mich meine Ausbildungen und Kenntnisse der Mediation, der Kommunikationstechniken und der Konfliktlösungsstrategien.

Beratung vermeidet Kosten und gibt Sicherheit – „Rundum-sorglos-Paket“

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die baubegleitende Beratung, also die laufende Beratung während eines Bauprojekts. Sie beginnt mit der Prüfung der Verträge, umfasst die Beantwortung von Fragen, die aktuell auf der Baustelle aufkommen, und endet mit der Unterstützung bei der Durchsetzung der Vergütung oder bei Mängelrügen des Auftraggebers. Einige Handwerksinnungen haben Beratungsverträge mit mir geschlossen. Mitglieder dieser Innungen erhalten keine gesonderten Rechnungen für meine Beratung. Andere Betriebe können einen individuellen Beratungsvertrag abschließen, mit dem sie meine beschriebenen Leistungen als „Rundum-sorglos-Paket“ zu einem günstigen monatlichen Pauschalpreis erhalten. Damit verfügt der Betrieb sozusagen über eine externe Rechtsabteilung. Kosten für unnötige Baustillstände werden vermieden. Der Betrieb gewinnt Sicherheit in seiner Position und Haltung zum Auftraggeber und zum Subunternehmer.

Schulungen machen die Mitarbeiter fit – auf der Baustelle und im Büro

Gut geschulte Mitarbeiter auf der Baustelle genauso wie im Büro haben bedeutenden Einfluss auf den Erfolg der Projekte. Unentbehrlich ist nach meiner Erfahrung dafür auch die kontinuierliche Unterstützung und Information der Betriebe und ihrer Mitarbeiter im Bereich des Baurechts/Bauvertragsrechts. Dafür biete ich Ihnen Seminare und Schulungen in Ihrem Betrieb an, die ganz auf die aktuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Themen sind z.B.
„Update VOB“,
„Neues aus dem Baurecht“,
„Der Umgang mit eigenen und fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeber“ sowie
„Das neue Bauvertragsrecht“, das ab dem 01.01.2018 gilt und für alle Betriebe wesentliche Änderungen bringen wird. 

Spezielle Formblätter - z.B. für die Bedenkenanmeldung, die Behinderungsanzeige, die Bestätigung zusätzlicher Arbeiten u.v.m. - entlasten die Mitarbeiter vor Ort auf der Baustelle. Die tägliche Arbeit im Büro wird erleichtert. Kostenintensive Fehler können so vermieden werden. Ich erarbeite maßgeschneiderte Formblätter für Ihr Unternehmen.

Arbeitet Ihr Unternehmen häufig mit Subunternehmern? Sind Sie regelmäßig auch planerisch tätig? Sind für Ihr Unternehmen spezielle Zahlungsregelungen erforderlich, weil es z.B. hohen Materialeinsatz benötigt? All dies sollte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden. Ich erarbeite Ihre eigenen AGBs, die genau auf Ihren Betrieb abgestimmt und rechtlich zuverlässig sind.

Komplettservice - Gemeinsam in eine erfolgreiche Zukunft!

Die Kanzlei Simon bietet für Handwerksunternehmen also kompletten Service rund um das Baurecht. Sprechen Sie mich an – fordern Sie mich heraus. Gemeinsam lösen wir Ihre baurechtlichen Fragen und Probleme. Ihr Betrieb geht gut gerüstet in eine erfolgreiche Zukunft!