Grundsätzlich wird zwischen zwei Säulen im Handwerk unterschieden: Handwerkskammern und Zentralfachverbände.
Es gibt aber noch eine dritte Säule, die der Kreishandwerkerschaften in Deutschland. Hierin haben sie sich selbst eine Organisation als Interessenvertretung gegeben. Jedes Bundesland hat eine Landesarbeitsgemeinschaft und in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften sind alle vereint.
Die Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für jeden Handwerksbetrieb besteht Pflichtmitgliedschaft. Die Kammern bieten ein breites Spektrum von Dienstleistungen an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht. Sie führen die Handwerksrolle und sind verantwortlich für das Prüfungswesen. Als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft repräsentieren sie außerdem in ihrem Kammerbezirk die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung. Auf der Ebene der Bundesländer übernehmen diese Aufgabe die Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern eines Landes bzw. die Landeshandwerksvertretungen. Die 55 deutschen Handwerkskammern sind im Deutschen Handwerkskammertag, DHKT, zusammengeschlossen.
Im Gegensatz zu den Kammern sind die Fachverbände sogenannte "freiwillige" Organisationen. Sie vertreten die spezifischen Interessen eines jeweiligen Handwerkszweiges bzw. Handwerksberufes. Und sie haben die Funktion von Arbeitgeberorganisationen, d. h. sie führen z.B. Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.
Die Struktur des Handwerks "von unten nach oben" sieht folgendermaßen aus: Selbständige Handwerker eines Handwerksberufs können auf lokaler Ebene eine Innung bilden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Verschiedene Innungen sind in Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen. Die Innungen sind in der Regel auch zuständig für die Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen. Auf Landesebene gibt es Landesinnungsverbände, auf Bundesebene Bundesinnungsverbände oder Zentralfachverbände des jeweiligen Berufes, diese wiederum auf freiwilliger Basis. Die 53 Zentralfachverbände bilden die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks, BFH.
Während die Kreishandwerkerschaften als Geschäftsstellen der Innungen der zweiten "Säule" zuzuordnen sind, haben sie auch Aufgaben der Handwerkskammern gewissermaßen als "Untergliederung" zu leisten.