und fordern mit dem ersten Mahnschreiben zum Ausgleich der Hauptforderung und der Nebenkosten auf. Eine zweite Mahnung erhält der Schuldner nach acht Tagen. Sofern erforderlich, suchen wir das Gespräch mit dem Schuldner. Zeigt auch das nicht die erwünschte Wirkung, informieren wir Sie über den notwendigen weiteren Verlauf.
Und das alles weitaus günstiger, als Sie vielleicht denken.