und fordern mit dem ersten Mahnschreiben zum Ausgleich der Hauptforderung und der Nebenkosten auf. Eine zweite Mahnung erhält der Schuldner nach acht Tagen. Sofern erforderlich, suchen wir das Gespräch mit dem Schuldner. Zeigt auch das nicht die erwünschte Wirkung, informieren wir Sie über den notwendigen weiteren Verlauf.
Und das alles weitaus günstiger, als Sie vielleicht denken.
Ist der Mahnservice im Ergebnis erfolglos, setzt das Inkassoverfahren ein. Zahlt der Schuldner auch im Inkassoverfahren nicht, bleibt nur der Weg der gerichtlichen Durchsetzung bis zum vollstreckbaren Titel.
Zu den einzelnen Maßnahmen gehören unter anderem:
Sie übergeben uns bereits bestehende Vollstreckungstitel.
Wir ermitteln:
Zu den weiteren möglichen Maßnahmen gehört die Strafanzeige und gegebenenfalls die Verhaftung des Schuldners.
Gut zu wissen: Die Verjährung tritt erst nach dreißig Jahren ein.