HANSA INKASSO GmbH

DIE PRAXIS

Nachdem Sie HANSA INKASSO beauftragt haben, treten wir sofort in Aktion

und fordern mit dem ersten Mahnschreiben zum Ausgleich der Hauptforderung und der Nebenkosten auf. Eine zweite Mahnung erhält der Schuldner nach acht Tagen. Sofern erforderlich, suchen wir das Gespräch mit dem Schuldner. Zeigt auch das nicht die erwünschte Wirkung, informieren wir Sie über den notwendigen weiteren Verlauf.

Und das alles weitaus günstiger, als Sie vielleicht denken.

  • Forderungen bis 200 Euro
     > 11,50 Euro zzgl. USt.
  • Forderungen bis 500 Euro
    > 23,00 Euro zzgl. USt.
  • Forderungen bis 5.000 Euro
    > 46,00 Euro zzgl. USt.
  • Forderungen über 5.000 Euro
    > 92,00 Euro zzgl. USt.


Bei Forderungen im Ausland unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.


Das Inkassoverfahren - gerichtliche Durchsetzung bis zum vollstreckbaren Titel

Ist der Mahnservice im Ergebnis erfolglos, setzt das Inkassoverfahren ein. Zahlt der Schuldner auch im Inkassoverfahren nicht, bleibt nur der Weg der gerichtlichen Durchsetzung bis zum vollstreckbaren Titel.

Zu den einzelnen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Bonitätsprüfung
  • letzte Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung ° Schufa-Negativmeldung
  • telefonisches Inkasso
  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Urteil
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Kostenlos, aber nicht umsonst: Die Titelüberwachung

Sie übergeben uns bereits bestehende Vollstreckungstitel.

Wir ermitteln:

  • den aktuellen Aufenthaltsort des Schuldners
  • sowie Vollstreckungsmöglichkeiten,
  • überprüfen die Bonität und
  • veranlassen die Zwangsvollstreckung, wie beispielsweise Gehalts-und Rentenpfändungen, Kontenpfändung, Abgabeder
  • Vermögensauskunft, Haftbefehlsantrag, Sicherungshypothek im Grundbuch des Schuldners, Zwangsversteigerung.


Zu den weiteren möglichen Maßnahmen gehört die Strafanzeige und gegebenenfalls die Verhaftung des Schuldners.

Gut zu wissen: Die Verjährung tritt erst nach dreißig Jahren ein.