Die Meisterprüfung ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit in 53 zulassungspflichtigen Handwerken. Aber auch in den zulassungsfreien Handwerken eröffnet eine Meisterqualifikation den besten Weg in die Selbstständigkeit und viele Möglichkeiten für den Aufstieg zur Führungskraft im Handwerk und in anderen Wirtschaftsbereichen.
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung gibt Ihnen das nötige Rüstzeug einen Handwerksbetrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. Der Meisterbrief ist ein Beleg für besondere Qualifikation und legt das betriebswirtschaftliche Fundament für eine Existenzgründung.
Wie Meister werden?
Direkt nach Ihrer Gesellenprüfung können Sie mit der Meisterprüfung beginnen, wenn Sie den Gesellenbrief in dem Handwerk haben, in welchem Sie auch die Meisterprüfung ablegen möchten. Die Meisterausbildung umfasst vier Teile, die unabhängig voneinander absolviert werden können und an die sich jeweils eine Prüfung anschließt:
Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden.
Die Kreishandwerkerschaft Mittelholstein führt wieder einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung der Teile III und IV der Meisterprüfung im Handwerk durch:
Teil III vor. 04.09.2023 - 06.06.2024
Teil IV vor. 02.09.2024 - 09.12.2024
Dieser berufsbegleitende Lehrgang richtet sich an alle Gesellinnen und Gesellen aller Handwerke und beinhaltet die intensive Vorbereitung auf die Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III), sowie des berufs- und arbeitspädagogischen Fachwissens (Teil IV) der Meisterprüfung. Der Teil IV berechtigt zur Ausbildung. Am Ende des bestandenen Prüfungsteils IV ist mit der Ausbildereignungsprüfung geleichgestellt.
Die Teile III und IV können selbstverständlich auch separat abgelegt werden.
Eine Förderung über Aufstiegs-BAföG ist möglich. Mehr erfahren
Der Unterricht findet i.d.R. montags und donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr im KIN Lebensmittelinstitut in Neumünster statt. Beide Lehrgangsteile dauern insgesamt ca. 14. Monate. In den Ferien findet kein Unterricht statt.
Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung (Teile I -IV) berechtigt zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks sowie zur Ausbildung von Auszubildenden und stellt nach wie vor den einzigen, bundesweit anerkannten Qualifikationsnachweis in Handwerk dar.
Zur Anmeldung folgen Sie diesem Link