Wer erhält die Praktikumsprämie?
- Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule in Schleswig-Holstein für ein Praktikum in einem eingetragenen Handwerksbetrieb
- Mindestalter: 14 Jahre
Wie lange dauert das Schülerferienpraktikum?
- Die Praktikumszeit muss sich grundsätzlich über 5 Tage erstrecken (bei mindestens 6 Stunden täglicher Anwesenheit). Jeder Schüler/jede Schülerin kann eine Praktikumsprämie für maximal zwei Wochen pro Jahr erhalten, unabhängig davon, ob das Praktikum in einem Betrieb oder in verschiedenen Betrieben absolviert wird.
In welchen Betrieben muss das Praktikum absolviert werden?
- Das Praktikum muss bei einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Schleswig-Holstein absolviert werden. Ein Praktikum im elterlichen Betrieb ist nicht förderfähig.
Wer benatragt die Praktikumsprämie?
- Praktikantinnen und Praktikanten stellen den Antrag selbst.
Wann mus der Praktikumsantrag eingereicht werden?
- Der ausgefüllte und unterschriebene Praktikumsantrag (vom Praktikumsbetrieb, der Schülerin/dem Schüler und bei unter 18-Jährigen von den Erziehungsberechtigten) muss vor Beginn des Praktikums bei der Handwerkskammer vorliegen. Die Beantragung der Prämie erfolgt über den unten stehenden Antrag. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dann per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden: berufsbildung(at)hwk-flensburg.de
Wann erhalte ich die Praktikumsprämie?
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Die Prämie wird im Anschluss an das Praktikum ausgezahlt, sofern es aktiv durchgeführt wurde. Es muss an mindestens 3 Tagen absolviert werden, Fehlzeiten bis zu 2 Tagen sind zulässig, führen aber zu einer anteiligen Kürzung der Prämie.
Hinweis: Zuwendungen werden gewährt für die außerschulische Teilnahme an Schülerpraktika in Handwerksbetrieben in Schleswig-Holstein. Der Letztempfänger erhält die Prämie als Anerkennung für die wochenweise erfolgreiche Ableistung des Praktikums als Ausdruck seiner Lern- und Anstrengungsbereitschaft.