3. Kalkulation
Eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Erhebung ist die Ermittlung der individuellen kostendeckenden Stundenverrechnungssätze für die beteiligten Betriebe. Im Gesamtdurchschnitt wurde ein kostendeckender Zuschlagssatz von 207 % auf den Mittellohn ermittelt. Dieser Wert ergibt sich unter der Bedingung, dass ein Teil der betrieblichen Gemeinkosten durch Aufschläge auf die Fremdleistungen und den Materialeinsatz verrechnet werden. Bei einem durchschnittlichen Mittellohn von 16,92 EUR ergibt sich so ein kostendeckender Stundenverrechnungssatz von 51,88 EUR ohne MwSt. Ein betriebsindividueller Zuschlag für das unternehmerische Wagnis und den Gewinn ist noch hinzuzurechnen. Der im Durchschnitt erzielte Stundenverrechnungssatz betrug 63,90 EUR ohne MwSt. Somit ergibt sich eine Überdeckung pro Stunde von 12,02 EUR. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um ermittelte Durchschnittswerte der Teilnehmer handelt, die nicht pauschal für jeden Betrieb zur Kalkulation herangezogen werden dürfen.
4. Finanzierung
Die Eigenkapitalquote der untersuchten Betriebe von 63,9 % im Gesamtdurchschnitt kann als gut bezeichnet werden.
Ein Handwerksbetrieb ist kein Kreditinstitut! Deshalb sollte die Vorleistung des Betriebes den Kunden gegenüber möglichst niedrig gehalten werden. Bei den untersuchten Glasereien ergab sich zum Bilanzstichtag 2023 im Gesamtdurchschnitt eine Vorleistung von 20 Tagen (2020: 12 Tage).
Wussten Sie schon?
Auch wenn perfakta keine detailierte Betriebsvergleichsbroschüre veröffentlicht, verfügt das Team von perfakta über umfassende Kenntnisse aus dem Glaserhandwerk und entsprechenden Branchenwerten. Im Rahmen einer individuellen Unternehmensanalyse findet perfakta für jeden Betrieb seine individuellen Gründe für den Erfolg! Untersucht werden kann jedes Wirtschaftsjahr: persönlich – individuell – unkompliziert.