Recht und Förderung

Wo bekomme ich Lehrverträge?

Bitte verwenden Sie die Online-Lehrverträge der Handwerkskammer Lübeck:
Online-Lehrverträge

Weitere Informationen/Hinweise finden Sie direkt auf der Homepage der Handwerkskammer Lübeck.
www.hwk-luebeck.de

An wen werden die Verträge geschickt?

Die ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsverträge nebst Anlagen senden Sie bitte an:
Handwerkskammer Lübeck
Lehrlingsrolle
Herrn Patrick Mathias
Breite Straße 10/12
23552 Lübeck

Bei Rückfragen zur Eintragung bzw. zum Ausbildungsvertrag wenden Sie sich bitte an:
Herrn Patrick Mathias
Tel.: 0451/1506-220
pmathias(at)hwk-luebeck.de.

Herr Mathias ist für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Steinburg zu ständig.
Nach erfolgter Eintragung in die Lehrlingsrolle erfolgt die Rücksendung des Vertrages an Sie.

Bitte senden Sie den Vertrag im Anschluss zwecks Anmeldung des Lehrlings an die
SOKA-Bau
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden

Wichtige Informationen und Hinweise finden Sie:
SOKA-BAU

Muss ich eine Sofortmeldung schicken?

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldepflicht in Wirtschaftsbereichen, in denen Schwarzarbeit verstärkt vorkommt. Hiervon betroffen ist auch das Bauhauptgewerbe. Die Sofortmeldung für den Azubi ist mit dem Abgabegrund 20 an die Datenstelle der Rentenversicherung in maschineller Form zu übermitteln.

Was muss ich tun, wenn ich den Auszubildende/n nicht übernehme?

Eine Nichtübernahme sollte frühzeitig angekündigt werden. Im Idealfall ist der/die Auszubildende 4 Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit davon in Kenntnis zu setzen, wenn er/sie nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird.

Der Ausbildungsbetrieb muss seine/n noch-Azubi, den/die er nicht übernimmt, nach § 629 BGB für Bewerbungsgespräche von der Arbeit freistellen und trotzdem weiter das Gehalt zahlen.

Beachten Sie, dass wenn Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt werden, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, auch ohne, dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Auch eine Probezeit darf hier nicht mehr vereinbart werden.

Gibt es Zuschüsse zur Ausbildung?

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur nach Fördermöglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auch eine Förderung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein möglich sein. Fördermöglichkeiten sollten immer aktuell hinterfragt werden, da sich oftmals die Förderrichtlinien ändern. Auskünfte erteilt auch hierzu Ihre Ausbildungsberatung