Wichtig:

Erst nach Anmeldung Ihres Auszubildenden bei der SOKA-Bau können die Ausbildungskosten (ÜAS = 61,00 € pro Tag) mit dieser abgerechnet werden. Bei Nichtanmeldung erfolgt die Rechnungsstellung von 61,00 € pro Tag direkt an den Ausbildungsbetrieb. Sobald Ihnen die Ausbildungsnachweiskarte der SOKA vorliegt, senden Sie diese bitte per E-Mail an
Frau Agnetha Stut.


Wie hoch ist die Erstattung der SOKA-Bau?

ÜAS:
Die Tagewerke (ÜAS-Ausbildungskosten pro Tag) werden von der SOKA-Bau in Höhe von 61,00 € übernommen. Zudem erhalten die Auszubildende/n für den Unterricht in der ÜAS eine Fahrtkostenerstattung (vgl. „Kann man einen Fahrtkostenzuschuss erhalten“ in den FAQ)

Der Ausbildungsbetrieb kann bis zu 17 Monate die Ausbildungsvergütung erstattet bekommen zzgl. 20 % Sozialaufwendungen.

Die Erstattung staffelt sich bei gewerblichen Auszubildenden wie folgt:
10 Monate im 1. Ausbildungsjahr
6 Monate im 2. Ausbildungsjahr
1 Monat im 3. Ausbildungsjahr

Weiter Informationen erhalten sie hier.