Die zukünftigen Auszubildenden müssen mindestens einen Hauptschulabschluss haben.
Gute Noten in Mathematik sind von Vorteil.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Betrieb = Die Arbeitszeiten sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
ÜAS = Montag bis Donnerstag 07:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 bis 14:30 Uhr.
Berufschule = Montag bis Freitag 07:45 bis 14:35.
ab dem 01.04.2023:
1. Lehrjahr: 935 Euro
2. Lehrjahr: 1.230 Euro
3. Lehrjahr: 1.495 Euro
Es besteht die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss bei überbetrieblicher Ausbildung auf Basis des § 8 BBTV (Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe) zu erhalten.
Aufgrund der Einführung des 49 € Tickets ab dem 01. Mai 2023 fallen die folgenden Tarife unter den Regeltarif:
Bei Lehrgängen bis drei Wochen werden Azubiwochentickets, Schülertickets oder 49 € Tickets erstattet.
Bei Lehrgängen ab drei Wochen werden Azubimonatstickets, 49 € Tickets oder Schülertickets erstattet.
Weitere Informationen und Beispiele zur Abrechnung findet man hier.
Ein Geselle nach 3-jähriger Ausbildung erhält derzeit einen Gesamttarifstundenlohn von 20,80€.
Ein Facharbeiter nach 2-jähriger Ausbildungszeit erhält derzeit einen Gesamttarifstundenlohn von 15,70€, welcher nach dreimmonatiger Beschäftigung auf 17,61€ steigt.
Als ausgebildeter Geselle (3-jährige Ausbildung) hast du vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit einer Weiterbildung zum Ausbilder kannst Du selbst für den Nachwuchs im Handwerk Verantwortung übernehmen. Mit Ablegen der Meisterprüfung steht es Dir offen, dich selbstständig zu machen und unabhängig zu sein. Auch mit einer kaufmännischen Weiterbildung zum/r Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung, als Techniker für Bautechnik oder als Werkpolier kannst du deine Karriere noch weiter vorantreiben.
Bei Abitur besteht die Möglichkeit neben der Ausbildung ein duales Studium (StudiLe) zum Bauingenieur zu absolvieren.
StudiLe ist ein duales Studienmodell, welches eine betriebliche Ausbildung mit einem Bachelorstudium an der Technischen Hochschule Lübeck verbindet. Daher können in vergleichsweiser kurzer Zeit zwei berufsqualifizierende Abschlüsse (Bachelorabschluss + Facharbeiter-/Gesellenbrief) erworben werden.
Weitere Informationen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vorgeschriebene Ausbildungsdauer zu verkürzen.
Nicht immer führt der direkte Weg zum Ziel. Dies gilt auch für den Schulabschluss. Eine handwerkliche Ausbildung bietet die Möglichkeit einen Schulabschluss nachzuholen oder einen bereits erlangten Schulabschluss zu verbessern.
Den Hauptschulabschluss nachholen:
Mittleren Schulabschluss erreichen:
Studieren:
In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, zum Beispiel:
Der Antrag ist bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen.
Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Eine Ausbildung in Teilzeit muss vorab mit dem auszubildenden Betrieb abgestimmt werden. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden.
Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.
Weitergehende Informationen finden Sich auf der Website der Handwerkskammer Lübeck
Ansprechpartnerin:
Leonie Nickel (Projektkoordinatorin „Teilzeitausbildung für alle!“)
Telefon: 04106 8091900
E-Mail: lnickel(at)hwk-luebeck.de
Kann man das Berichtsheft auch digital führen?
Ja es gibt die Möglichkeit das Berichtsheft digital am PC oder auch am Handy zu führen. Allerdings obliegt die Entscheidung hierüber derzeit noch dem Ausbildungsbetrieb.
Zwischen- und Gesellenprüfungen finden ca. Juli statt.
Anmeldeschluss bzw. Abgabe der Prüfungsunterlagen ist ca. 01.03.2022.
Die Einladung bzw. die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein (Geschäftsstelle Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg)
Hamburger Straße 24
23795 Bad Segeberg.
Ansprechpartnerin in Prüfungsangelegenheiten ist
Frau Nadine Bluhm
Tel.: 04551/9968-11
E-Mail: Nadine.Bluhm(at)handwerk-mittelholstein.de
Wenn man durch die Prüfung fällt, wird man naturgemäß durch die Angst vor der ungewissen Zukunft verfolgt. Doch aus dem Scheitern folgt zumeist auch neuer Elan. Diesen gewonnenen Elan kann man dann in die folgenden Möglichkeiten investieren:
Natürlich muss die Ausbildung nicht verlängert werden und kann nach Ablauf der vertraglich festgesetzten Ausbildungszeit enden.
Wichtig:
Zielsetzung
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung.
Folgende Ziele sollen dadurch erreicht werden:
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind folgende Junghandwerker/innen:
Die Mitgliedschaft des Ausbildungsbetriebes in einer Innung ist wünschenswert, wenn auch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Örtlich zuständig ist die Kammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.
Quelle: Richtlinien der Handwerkskammer, Juni 2022
Eine Krankmeldung sollte in erster Linie direkt an den Ausbildungsbetrieb erfolgen.
Wenn der Auszubildende an diesem Tag Berufsschule bzw. ÜAS hat, wäre es wünschenswert, wenn zusätzlich eine Meldung an die Schule bzw. ÜAS direkt durch den Auszubildenden erfolgt.
Ansprechpartner:
ÜAS Maurermeister Bruno Deutschmann
Tel.: 04551/91929
Deutschmann(at)bauinnung-segeberg.de
Zimmerermeister Sven-Ole Bastian
Tel.: 04551/9084683
Bastian(at)bauinnung-segeberg.de
Berufsschulbüro BBZ Segeberg
Tel.: 04551/9631-0
info(at)bbz-se.de
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