Fragen und Antworten

Du hast Fragen?

Wir haben die Antworten.

Welche schulischen Vorausetzungen muss ich mitbringen?

Die zukünftigen Auszubildenden müssen mindestens einen Hauptschulabschluss haben.
Gute Noten in Mathematik sind von Vorteil.

Wie lang ist die tägliche / wöchentliche Arbeitszeit?

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Betrieb = Die Arbeitszeiten sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
ÜAS = Montag bis Donnerstag 07:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 bis 14:30 Uhr.
Berufschule = Montag bis Freitag 07:45 bis 14:35.

Wie hoch ist in etwa die monatliche Ausbildungsvergütung?

ab dem 01.04.2023:

1. Lehrjahr: 935 Euro
2. Lehrjahr: 1.230 Euro
3. Lehrjahr: 1.495 Euro

Kann man einen Fahrtkostenzuschuss bekommen?

Es besteht die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss bei überbetrieblicher Ausbildung auf Basis des § 8 BBTV (Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe) zu erhalten.
Aufgrund der Einführung des 49 € Tickets ab dem 01. Mai 2023 fallen die folgenden Tarife unter den Regeltarif:

  • Schülertickets (365 € Ticket)
  • 49 € Tickets
  • Azubiwochentickets
  • Azubimonatstickets


Bei Lehrgängen bis drei Wochen werden Azubiwochentickets, Schülertickets oder 49 € Tickets erstattet.

Bei Lehrgängen ab drei Wochen werden Azubimonatstickets, 49 € Tickets oder Schülertickets erstattet.

Weitere Informationen und Beispiele zur Abrechnung findet man hier.

Was verdient ein Geselle?

Ein Geselle nach 3-jähriger Ausbildung erhält derzeit einen Gesamttarifstundenlohn von 20,80€.

Ein Facharbeiter nach 2-jähriger Ausbildungszeit erhält derzeit einen Gesamttarifstundenlohn von 15,70€, welcher nach dreimmonatiger Beschäftigung auf 17,61€ steigt.

Welche Aufstiegschancen habe ich?

Als ausgebildeter Geselle (3-jährige Ausbildung) hast du vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit einer Weiterbildung zum Ausbilder kannst Du selbst für den Nachwuchs im Handwerk Verantwortung übernehmen. Mit Ablegen der Meisterprüfung steht es Dir offen, dich selbstständig zu machen und unabhängig zu sein. Auch mit einer kaufmännischen Weiterbildung zum/r Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung, als Techniker für Bautechnik oder als Werkpolier kannst du deine Karriere noch weiter vorantreiben.

Bei Abitur besteht die Möglichkeit neben der Ausbildung ein duales Studium (StudiLe) zum Bauingenieur zu absolvieren.

Was ist StudiLe?

StudiLe ist ein duales Studienmodell, welches eine betriebliche Ausbildung mit einem Bachelorstudium an der Technischen Hochschule Lübeck verbindet. Daher können in vergleichsweiser kurzer Zeit zwei berufsqualifizierende Abschlüsse (Bachelorabschluss + Facharbeiter-/Gesellenbrief) erworben werden.

Weitere Informationen

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Ausbildung verkürzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vorgeschriebene Ausbildungsdauer zu verkürzen.

  • Schulabschluss anrechnen: Wenn ein mittlerer Bildungsabschluss vorliegt, kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden. Mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife kann um bis zu zwölf Monate verkürzt werden. Gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb muss frühzeitig ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden.
  • Gute Leistungen in der Berufsschule: Wenn die Zwischenprüfung mit einem besonders guten Notendurchschnitt abgeschlossen wird, kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden. Den Antrag stellt der/die Auszubildende, Berufsschule und Ausbildungsbetrieb müssen zustimmen.
  • Anrechnung einer vorherigen Ausbildung: Eine abgeschlossene Ausbildung kann die aktuelle Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzen. Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Der Antrag wird mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt.

Kann ich mit der Ausbildung meinen Schulabschluss verbessern?

Nicht immer führt der direkte Weg zum Ziel. Dies gilt auch für den Schulabschluss. Eine handwerkliche Ausbildung bietet die Möglichkeit einen Schulabschluss nachzuholen oder einen bereits erlangten Schulabschluss zu verbessern.

Den Hauptschulabschluss nachholen:

  • mindestens Abgangszeugnis 8. Klasse
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • bestandene Abschlussprüfung in einem mindestens 2-jährigen Ausbildungsberuf


Mittleren Schulabschluss erreichen:

  • Hauptschulabschluss
  • mindestens fünf Jahre Fremdsprachenunterricht (Abschlussnote mindestens 3; oder entsprechender Zusatzunterricht während der Ausbildung)
  • mindestens 80 Std. Zusatzunterricht im Fach Deutsch (Abschlussnote mindestens 4)
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule (Gesamtdurchschnitt mindestens 3)
  • Bestandene Abschlussprüfung in einem mindestens 2-jährigen Ausbildungsberuf


Studieren:

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Teilnahme an Zusatzunterricht (Sprachen - mindestens 80 Std. Englisch und Deutsch; 240 Std. mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich; 80 Std. gesellschaftswissenschaftlicher Bereich)
  • drei schriftliche Prüfungen (Englisch, Deutsch, Mathematik/Naturwissenschaften; Prüfungsnoten mindestens 4)
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3)
  • bestandene Abschlussprüfung in einem mindestens 2-jährigen Ausbildungsberuf
  • Mit einer an die Ausbildung anschließenden Meisterausbildung und -prüfung haben Handwerker die Möglichkeit, sich an einer Hochschule einzuschreiben. Abweichend von der Meisterprüfung können auch betriebswirtschaftliche und/oder technische Weiterbildungen eine Studienzulassung ermöglichen.

Kann die Ausbildungsdauer verlängert werden?

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, zum Beispiel:

  • Wenn der/die Auszubildende längere Zeit krank war und daher die Gefahr besteht, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden wird.
  • Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde. Der/die Auszubildende kann dann beantragen, dass die Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert wird.


Der Antrag ist bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen.

Ist eine Berufsausbildung in Teilzeit möglich?

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Eine Ausbildung in Teilzeit muss vorab mit dem auszubildenden Betrieb abgestimmt werden. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden.

Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.

Weitergehende Informationen finden Sich auf der Website der Handwerkskammer Lübeck

Ansprechpartnerin:
Leonie Nickel (Projektkoordinatorin „Teilzeitausbildung für alle!“)
Telefon: 04106 8091900
E-Mail: lnickel(at)hwk-luebeck.de

Wie führe ich ein Berichtsheft?

  • Die Führung der Berichtshefte ist in den Verordnungen zur Berufsausbildung geregelt.
  • Im Ausbildungsnachweis wird der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung nachweisbar gemacht und stellt somit eine Dokumentation dar.
  • Es gehört zur ordnungsgemäßen Führung, dass die erste Seite von Montag bis Freitag/Samstag, von Beginn der Ausbildung an komplett ausgefüllt wird.
  • Die ausgeführten Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte werden in kurzen Worten geschildert.
  • Die Dokumentation der Woche mit den ausgeführten Ausbildungsinhalten wird mit den entsprechenden Unterschriften abgeschlossen.
  • Bei einigen Formen der Berichtshefte ist die Rückseite für einen zusätzlichen Fachbericht und ggf. für eine Zeichnung vorgesehen.
  • Auf Anweisung des Ausbildungsbetriebs oder des Ausbilders ist dieser Fachbericht vom Auszubildenden anzufertigen.


Kann man das Berichtsheft auch digital führen?
Ja es gibt die Möglichkeit das Berichtsheft digital am PC oder auch am Handy zu führen. Allerdings obliegt die Entscheidung hierüber derzeit noch dem Ausbildungsbetrieb.

Wann finden Prüfungen statt?

Zwischen- und Gesellenprüfungen finden ca. Juli statt.
Anmeldeschluss bzw. Abgabe der Prüfungsunterlagen ist ca. 01.03.2022.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Einladung bzw. die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein (Geschäftsstelle Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg)
Hamburger Straße 24
23795 Bad Segeberg.

Ansprechpartnerin in Prüfungsangelegenheiten ist
Frau Nadine Bluhm
Tel.: 04551/9968-11
E-Mail: Nadine.Bluhm(at)handwerk-mittelholstein.de

Was passiert, wenn ich durch die Prüfung fallen sollte?

Wenn man durch die Prüfung fällt, wird man naturgemäß durch die Angst vor der ungewissen Zukunft verfolgt. Doch aus dem Scheitern folgt zumeist auch neuer Elan. Diesen gewonnenen Elan kann man dann in die folgenden Möglichkeiten investieren:

  • Bei einer nicht bestandenen Gesellen-/Abschlussprüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG) verlängert wird. Eine Verlängerung tritt auch dann ein, wenn man krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Einer Zustimmung des Betriebs bedarf es hierfür nicht!
  • Die Abschluss- / Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholungsprüfung ist auch bei Vorliegen gewichtiger Gründe nicht möglich.
  • Es besteht zudem die Möglichkeit, sich umschulen zu lassen. Hierfür kann Kontakt mit der Handwerkskammer Lübeck aufgenommen werden. Dort steht speziell Frau Daniela Noetzel als Pädagogische Betreuung und Ansprechpartnerin zur Verfügung und berät hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten.


Natürlich muss die Ausbildung nicht verlängert werden und kann nach Ablauf der vertraglich festgesetzten Ausbildungszeit enden.

Wichtig:

  • Das Verlängerungsverlangen muss schriftlich gegenüber dem Betrieb geltend gemacht werden, spätestens an dem Tag, an dem das vertragliche Ausbildungsende erreicht ist.
  • Einer Zustimmung des Betriebes, oder einer Genehmigung durch die Handwerkskammer, bedarf es hierfür, wie oben beschrieben, nicht.
  • Den Antrag zur Verlängerung findet man online bei der Handwerkskammer Lübeck als Vordruck.

Was sind Leistungswettbewerbe und wer darf da hin?

Zielsetzung
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung.
Folgende Ziele sollen dadurch erreicht werden:

  • Herausstellung der Vorzüge der betrieblichen Ausbildung, Stärkung des Ansehens der beruflichen Arbeit im Handwerk, Werbung für das Handwerk und öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ausbildungsleistungen des Handwerks;
  • Förderung der Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung, die aus dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks als Preisträger hervorgehen;
  • Stärkung der Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte, Mitglieder der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse und Unterstützung bei der Bewertung von Spitzenleistungen;
  • Unterstützung und Förderung der Ausbilder in der Ausbildungsarbeit.


Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind folgende Junghandwerker/innen:

  • Ihre Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben und
  • Zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • Im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung die Note „gut“ (81 Punkte) erreicht haben, sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens „gut“ (81 Punkte) im praktischen und „befriedigend“ (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein. Die Ermittlung der Bestleistung erfolgt gemäß Nr. 6.

Die Mitgliedschaft des Ausbildungsbetriebes in einer Innung ist wünschenswert, wenn auch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Örtlich zuständig ist die Kammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.

Quelle: Richtlinien der Handwerkskammer, Juni 2022

Wo und wie melde ich mich krank?

Eine Krankmeldung sollte in erster Linie direkt an den Ausbildungsbetrieb erfolgen.
Wenn der Auszubildende an diesem Tag Berufsschule bzw. ÜAS hat, wäre es wünschenswert, wenn zusätzlich eine Meldung an die Schule bzw. ÜAS direkt durch den Auszubildenden erfolgt.

Ansprechpartner:
ÜAS Maurermeister Bruno Deutschmann
Tel.: 04551/91929
Deutschmann(at)bauinnung-segeberg.de

Zimmerermeister Sven-Ole Bastian
Tel.: 04551/9084683
Bastian(at)bauinnung-segeberg.de

Berufsschulbüro BBZ Segeberg
Tel.: 04551/9631-0
info(at)bbz-se.de