Die Wirtschaftsmacht von nebenan lässt sich nicht unterkriegen. Die Handwerker in den Kreisen Neumünster und Bad Segeberg, damit auch die Innungsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein, merken die Folgen der Corona-Pandemie.
Wie beispielsweise Sebastian Baumert, Inhaber und Geschäftsführer der Elektro-Schweim GmbH in Bad Segeberg. Er berichtet, dass man zwar das Ladengeschäft für die Öffentlichkeit habe schließen müssen, die handwerkliche Montagetätigkeit aber weitergehen darf. „Die Arbeiten für fünf ältere Herrschaften, die zur Risikogruppe gehören, haben wir erst einmal auf Warten gestellt, um niemanden zu gefährden“, sagt Baumert. Auf den anderen Baustellen hingegen könne nach der Richtlinie des Landes und des Kreises weitergearbeitet werden.
Dies kann auch Michael Klee, Geschäftsführer der Elektro Klee Netztechnik GmbH in Neumünster bestätigen und ergänzt, dass die Beratung der Kunden zumeist telefonisch stattfindet und defekte Geräte selbstverständlich repariert werden oder Ersatz geliefert wird.
„Wir lassen unsere Kunden nicht im Stich“, versprechen Klee und Baumert und natürlich werden bei den Tätigkeiten die Hygienerichtlinien des Landes strikt beachtet.
Die Landesverordnung vom 23. März sieht vor, dass Handwerker weiter ihren Tätigkeiten nachgehen dürfen, wenn ein enger persönlicher Kontakt zum Kunden ausgeschlossen ist. Das ist in der Regel beim Bauhandwerk ohne weiteres möglich. Hier arbeitet z.B. der Dachdecker, der Maurer, Zimmermann oder Installateur meist ohne Kundenkontakt auf der Baustelle und der erforderliche Abstand von 1,50 Metern lässt sich einhalten. Anders sieht es dagegen bei Gewerken aus, die unmittelbar am Kunden arbeiten, wie z.B. Friseure, die ihre Läden schließen mussten. Ausgenommen von den Verboten sind natürlich auch die Gesundheitsberufe, wie z.B. Augenoptiker und Zahntechniker.
Auch Autohäuser mit angeschlossener Werkstatt können die Regeln meist problemlos einhalten und dürfen daher Autos nicht nur reparieren, sondern auch Ersatzteile verkaufen.
Besondere Regeln gelten seit dem 23. März für Baustellen. Hier muss grundsätzlich auf Abstand geachtet werden und genügend Handwaschgelegenheiten mit Einmalhandtüchern zur Verfügung stehen. Auch muss man hier eine Liste mit allen Personalien und Erreichbarkeiten von Menschen, die sich auf der Baustelle aufgehalten haben, führen.
„Alle Handwerker bemühen sich nach Kräften und unter Beachtung der Bundes-, Landes- und Kreisvorgaben, das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten und weiter für ihre Kunden da zu sein,“ so Geschäftsführer Carsten Bruhn. „Wir als Arbeitgebervereinigung unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe dabei!"