Jobcenter informiert

Teilhabechancengesetz

Das Jobcenter Kreis Segeberg und das Jobcenter Neumünster informieren

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Teilhabechancengesetz in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, die Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung zu verbessern. Zudem soll ihnen soziale Teilhabe ermöglicht werden, indem ihnen mehr konkrete Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden. Arbeitgeber können über die neuen Regelinstrumente mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen bzw. langzeitleistungsbeziehenden Menschen abschließen. Die Förderdauer beträgt 24 Monate (§ 16e SGB II) bzw. bis zu fünf Jahre (§ 16i SGB II). Die geförderten Arbeitnehmer/innen erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und einen Übergang in ungeförderte Beschäftigung zu unterstützen. 

Das örtlich zuständige Jobcenter prüft, welche Menschen im Leistungsbezug die Fördervoraussetzungen erfüllen und führt je nach Eignung die förderfähigen Menschen mit den Arbeitgebern zusammen, die dem Jobcenter offene Stellen beschrieben haben.

Wenn Sie als Arbeitgeber Interesse an diesen Fördermöglichkeiten haben und Sie Ihrem zuständigen Jobcenter ein Stellenangebot melden wollen, dann wenden Sie sich bitte an: