Informationen für Sie zusammengestellt
Die überbetrieblichen Ausbildungsstätten Bau in Bad Segeberg und Neumünster führen ihre überbetrieblichen Lehrgänge entsprechend aktuellen Landesverordnung und Kreisverordnungen durch. Die Planung der Lehrgänge ist abhängig von Veröffentlichungen der Verordnungen.
Wir bitten und danken daher allen Betrieben für Ihr Verständnis, dass die Einladungen z.T. kurzfristig erfolgen. Ausgefallene Lehrgangstage werden nachgeholt.
Zu den Lehrgängen der Metallgewerbe-Innung MH und den Maler- und Lackierer-Innungen Neumünster und Segeberg laden wir entsprechend der Landesverordnung/Kreisverordnung entsprechend ein.
Die ausgefallenen Tage/Lehrgänge des Bau-, Maler- und Metallhandwerks werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Informationen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Handwerkskammern Lübeck und Flensburg finden Sie unter www.hwk-luebeck.de und www.hwk-flensburg.de.
Die Berufsprüfungen finden nach derzeitigem Stand unter den gegebenen Hygienemaßnahmen im Handwerk statt.
Informationen zu Prüfungen und zur Ausbildung finden Sie unter www.hwk-luebeck.de
Das Land Schleswig-Holstein hat erfreulicherweise 1,5 Millionen Euro für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden während des Blockunterrichts an Berufsschulen im Jahr 2021 zusätzlich zur Verfügung stellt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Richtlinie sowie dem Antragsformular.
Die Durchführung der Innungsversammlungen erfolgen in Abstimmung mit den Vorsitzenden.
Unsere Terminübersicht finden Sie hier
Der Verkauf von AU-, SP-, GAS- und Feinstaub-Plaketten in unserer Geschäftsstelle in Bad Segeberg erfolgt telefonisch oder per Abholung. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen diesbezüglich an.
Unsere geplanten Informationsveranstaltungen (Onlineveranstaltungen, Schulungen etc.) der Kreishandwerkerschaft und ihrer angeschlossenen Innungen finden Sie unter Termine
In Anlehnung an den Erlass des Gesundheitsministeriums wird allen Personen das Betreten von Einrichtungen der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein und ihrer angeschlossenen Innungen untersagt, die sich in den letzten 14 Tagen in den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete /besonders betroffene Gebiete benannte Regionen aufgehalten haben. Das betrifft nur Personen, die selber in einem Risikogebiet/ besonders betroffenen Gebiet waren. Von Kontaktpersonen ist nicht die Rede; Sie sind somit von dieser Anordnung nicht betroffen.
Wir bitten darum, von nicht zwingend notwendigen Besuchen abzusehen. Die Beratung geht selbstverständlich weiter. Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf diesem Portal unter Kreishandwerkerschaft > Wir > Standort.
Ihr Team der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein