Fachkräftegewinnung

Fachkräftegewinnung

Wie werde ich Ausbildungsbetrieb?

Die Auftragsbücher sind voll, die Wartezeit für den Kunden wird immer länger und Meister oder Meisterin können suchen, wo sie wollen, freie Handwerker sind auf dem Markt nicht für Geld und Gute Worte zu bekommen. Noch lange nicht hat sich auf den allgemeinbildenden Schulen herumgesprochen, dass ein guter Handwerker am Monatsende mehr nach Hause bringt, als manch ein Studierter, der sich vielleicht nach 10 oder 12 Semestern ein Masterdiplom an die Wand hängen kann, sein Leben aber bis auf Weiteres als Taxifahrer fristet.  

Oft liegt es aber auch daran, dass den Jugendlichen keine geeigneten Ausbildungsbetriebe in der Nähe zur Verfügung stehen. Ein Grund für jeden Betriebsinhaber, der bislang noch nicht ausgebildet hat, sich einmal zu fragen, ob der eigene Betrieb es nicht doch einmal versuchen könnte, den eigenen Nachwuchs heranzubilden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Stellt man eine Fremdkraft ein, ist man auf den Eindruck angewiesen, den der Bewerber im Einstellungsgespräch hinterlassen hat, die Arbeitszeugnisse sprechen ja leider nicht immer eine deutliche Sprache. Und auch, wenn die fachliche Qualifikation des „Neuen“ Spitze ist, stellt sich oft erst nach Wochen heraus, dass die Chemie nicht stimmt. Anders bei einem Azubi, drei Jahre hat man in der Regel Zeit, ihn und seinen gesellschaftlichen Hintergrund kennenzulernen und zu prüfen, ob er zu den anderen Mitarbeitern passt. Auch in der Spezialisierung des Betriebes kennt sich der Nachwuchs aus und in der Ausbildung hat er auch schon die wichtigsten Dauerkunden kennengelernt. So hat der Ausbildungsbetrieb die besten Chancen, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu bekommen, die sich mit den spezifischen Anforderungen bestens auskennen.

Also: Was hält Sie ab, selbst auszubilden?

Grundlage für die Ausbildung im dualen System ist das Berufsbildungsgesetz. Wir finden dort die Grundvoraussetzungen:

1. Die Ausbildungsstätte muss geeignet sein (sind Meisterbetriebe)
2. Die Zahl der Azubis muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte (Gesellen) stehen.
3. Ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
 
Zur Eignung des Betriebes zählt auch, dass die notwendigen Einrichtungen, Büroräume und Werkstätten vorhanden sind, die in dem Gewerk erforderlich sind. Ein Informationsgespräch mit den Ausbildungsberatern der Handwerkskammern gibt hier Entscheidungshilfen. 

Bei der Frage, wie viele Azubis ein Betrieb verträgt, könnte man sich zum Beispiel am System „Bärenführer“ orientieren. Wenn auch der Meister der Ausbildungsleiter ist, braucht der junge Mensch doch zusätzlich einen festen Orientierungspartner, der nicht nur fachlich, sondern auch persönlich den Nachwuchs unter seine Fittiche nimmt. Das kann man nicht anordnen und es muss auch nicht unbedingt der Altgeselle sein, der die Aufgabe wahrnimmt, manche Mitarbeiter haben gern junge Leute um sich und geben ihre Erfahrungen weiter. 

Die Kreishandwerkerschaft Mittelholstein und die  Ausbildungsberater der Handwerkskammern stehen bei der Entscheidungsfindung „Ich will ausbilden!“ gerne beratend zur an ihrer Seite.