Handwerkskammer Lübeck

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Ausbildungsprämien

Am 24. Juni hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur Förderung von Ausbildungen im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen von der COVID-19-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe unterstützt und motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Die Kosten für die Umsetzung des Programms werden auf 500 Millionen Euro begrenzt. Das Programm umfasst fünf Fördermaßnahmen.

1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus

Einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind (Details im Eckpunktepapier). Eine Förderung setzt zudem voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert.

2. Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus

Einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für jeden über das frühere Ausbildungsniveau zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit. Antragsberechtigt sind KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind (Details im Eckpunktepapier). Eine Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöht.

3. Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung

Die Förderung erfolgt in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist. Antragsberechtigt sind KMU, die ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz der Belastungen durch die COVID-19-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall nicht in Kurzarbeit bringen.

4. Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

Die Maßnahme betrifft Auszubildende in KMU im Ausbildungsjahr 2020/21, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können. Die Verbund- oder Auftragsausbildung kann dann zum Beispiel in anderen KMU oder Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen. Die Details der Durchführung einer Verbund- oder Auftragsausbildung sollen im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.

5. Übernahmeprämie

Einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro pro aufgenommenem Auszubildenden an das aufnehmende KMU. Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Für alle Förderlinien gilt einheitlich

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen. Weitere Informationen sowie Details zu den Voraussetzungen einer Förderung erhalten Sie im Eckpunktepapier der Bundesregierung.

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