Aus "Meister-BAföG" wurde „Aufstiegs-BAföG“

Aus "Meister-BAföG" wurde „Aufstiegs-BAföG“

Ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) treten zum 01.08.2016 viele Verbesserungen in Kraft. Davon  profitieren nicht nur angehende Meister.

Wichtigste Neuerungen in Kürze:
Der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende steigt auf 768 Euro pro Monat. Das ist ein Plus von 71 Euro. Der Höchstbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. 

Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht.Beantragen können die finanzielle Förderung alle, die an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen. Geförderte erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Unterstützung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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