Haben Sie finanzielle Belastungen durch Arbeitsausfälle von Mitarbeitern?
Haben Sie regelmäßig weniger als 30 Arbeitnehmer?
Zahlen Sie einen vergleichsweise hohen kassenabhängigen Prozentsatz vom rentenversicherungspflichtigen Brutto Ihrer Arbeitnehmer an dessen Krankenkasse?
- Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen und das nicht nur wegen des Sparpotentials bei den Umlagesätzen, sondern auch, weil die IKK-DI als eine von wenigen bundesweit aktiven gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag im siebten Jahr in Folge stabil bei 1,3 Prozent hält.
- Nutzen Sie das Ausgleichsverfahren und die Umlagepflicht U1 der IKK-DI, denn sie hat die Beitragssätze zum 01.01.2022 im U1-Verfahren spürbar gesenkt und eine höhere Erstattung der Kosten von Entgeltfortzahlung bei geringeren Beiträgen ermöglicht.
Arbeitgeberanteil bei Krankheit (U1-Verfahren)
- 2,90 v. H. bei 75 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 3,20 v. H.)
- 2,80 v. H. bei 80 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 3,85 v. H.)
- 1,99 v. H. bei 60 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 2,20 v. H.)
- 0,99 v. H. bei 40 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 1,60 v. H.)