IKK - Die Innovationskasse

Gute Nachrichten für Arbeitgeber zum Jahresanfang

IKK - Die Innovationskasse (IKK-DI) senkt Beiträge zum Umlageverfahren deutlich und hält Beitragssatz im siebten Jahr stabil

Haben Sie finanzielle Belastungen durch Arbeitsausfälle von Mitarbeitern?

Haben Sie regelmäßig weniger als 30 Arbeitnehmer?

Zahlen Sie einen vergleichsweise hohen kassenabhängigen Prozentsatz vom rentenversicherungspflichtigen Brutto Ihrer Arbeitnehmer an dessen Krankenkasse?

  • Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen und das nicht nur wegen des Sparpotentials bei den Umlagesätzen, sondern auch, weil die IKK-DI als eine von wenigen bundesweit aktiven gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag im siebten Jahr in Folge stabil bei 1,3 Prozent hält.
  • Nutzen Sie das Ausgleichsverfahren und die Umlagepflicht U1 der IKK-DI, denn sie hat die Beitragssätze zum 01.01.2022 im U1-Verfahren spürbar gesenkt und eine höhere Erstattung der Kosten von Entgeltfortzahlung bei geringeren Beiträgen ermöglicht.

Arbeitgeberanteil bei Krankheit (U1-Verfahren)

  •  2,90 v. H. bei 75 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 3,20 v. H.)
  • 2,80 v. H. bei 80 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 3,85 v. H.)
  • 1,99 v. H. bei 60 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 2,20 v. H.)
  • 0,99 v. H. bei 40 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 1,60 v. H.)